Viele Unternehmen wiegen sich in falscher Sicherheit und gehen davon aus, dass die Künstlersozialabgabe (KSA) nur für Verlage, öffentlich-rechtliche Sender oder Galerien relevant ist. Ein kostspieliger Irrtum: Tatsächlich sind weitaus mehr Betriebe abgabepflichtig, als man zunächst vermuten würde.
Wer ist zur Zahlung verpflichtet?
Die Abgabepflicht greift bereits dann, wenn Sie Aufträge an freiberufliche Künstler, Publizisten, Werbetexter oder Webdesigner vergeben und die Gesamtsumme dieser Aufträge 1.000 € netto im Kalenderjahr übersteigt.
Typische Beispiele aus dem Geschäftsalltag sind:
Die Erstellung von Geschäftsbroschüren oder Katalogen.
Die Programmierung oder Gestaltung der Firmenwebsite.
Das Design von Produkten oder die Produktion von Werbejingles.
Wichtig zu wissen: Die Abgabe entfällt nur dann, wenn Ihr Auftragnehmer eine juristische Person (z. B. GmbH, UG) oder eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG) ist. Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern hingegen ist Vorsicht geboten.
Aktuelle Sätze und wichtige Fristen
Der aktuelle Abgabesatz der KSA liegt bei 4,9 % des Nettoentgelts (Honorare ohne Auslagen, wie z. B. Reisekosten).
Sofern Sie abgabepflichtig sind, müssen Sie der Künstlersozialkasse (KSK) bis zum 31.03.2026 melden, in welcher Höhe Sie im Jahr 2025 Entgelte für künstlerische oder publizistische Leistungen an Freiberufler gezahlt haben. Die entsprechenden Meldebögen inklusive Authentifizierungscodes wurden von der KSK bereits Ende letzten Jahres postalisch versandt.
So reichen Sie Ihre Meldung ein
Die KSK verfolgt eine „Digital First“-Strategie. Die Meldung sollte daher vorrangig online unter www.kuenstlersozialkasse.de eingereicht werden. Falls Ihnen kein Meldebogen vorliegt, können Sie die Entgeltmeldung alternativ über das Bundesportal (verwaltung.bund.de) vornehmen. Eine Einreichung in Papierform ist zwar weiterhin möglich, wird jedoch zunehmend durch die digitalen Verfahren abgelöst.
Fazit
Sobald Ihre Meldung bearbeitet wurde, erhalten Sie einen Bescheid über die festgesetzte Künstlersozialabgabe. Da die Materie komplex ist und Prüfungen durch die Rentenversicherung empfindliche Nachzahlungen nach sich ziehen können, sollten offene Fragen frühzeitig geklärt werden.
Haben Sie Zweifel an Ihrer Abgabepflicht oder benötigen Sie Hilfe bei der Meldung? Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Unterlagen rechtzeitig und korrekt einzureichen!